Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Azubi-Hotel Wien
Diese Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzinformationen gelten für das Gewinnspiel Azubi-Hotel Wien der Derag Livinghotels AG & Co. KG auf Facebook/Instagram.
1. Veranstalter
Gewinnspielveranstalter ist die Livinghotels AG & Co. KG, Fraunhoferstraße 2, 80469 München, Deutschland, nachfolgend „Gewinnspielveranstalter“ genannt.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Gewinnspiel
2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, die Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz haben.
2.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von dem Gewinnspielveranstalter, Händler und Vertriebspartner sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen als auch die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen.
2.3 Das Gewinnspiel wird in dem sozialen Netzwerk Instagram durchgeführt. Teilnehmer nehmen an dem Gewinnspiel teil, indem sie als registriertes Mitglied von Instagram dem Instagram-Profil „@livinghotelsofficial“ folgen, den Gewinnspielbeitrag (https://www.instagram.com/reel/DCBaIPDICs-/?igsh=NHA2cGkzdnlnZXo1) liken und den diesen kommentieren.
2.4 Das Gewinnspiel beginnt am 06.11. (9:00 Uhr) und endet am 11.11. (23:59 Uhr).
2.5 Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Inanspruchnahme des Gewinns sind für die Teilnehmer mit keinerlei Kosten verbunden.
3. Gewinn
3.1 Unter allen berechtigten Teilnehmern werden als Gesamtgewinn zwei Übernachtungen im Doppelzimmer inklusive Frühstück in einem Wiener Living Hotel (Living Hotel Kaiser Franz Joseph oder Living Hotel an der Oper) im Wert von ca. 280,00 EUR im Losverfahren verlost. Der Gutschein ist in allen unter Punkt 3.1 genannten Living Hotels einlösbar. Die Einlösung erfolgt auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einlösung insbesondere zu Messe-, Veranstaltungs- und Ferienzeiten ggf. nicht möglich ist.
3.2 Sollte der Gewinn aus von dem Gewinnspielveranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Gewinnspielveranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
4. Abwicklung des Gewinnspiels
4.1 Der Gewinner wird innerhalb von [einem] (1) Tag nach dem Gewinnspielende per Direktnachricht in Instagram kontaktiert und aufgefordert, die Annahme des Gewinns zu bestätigen und dem Gewinnspielveranstalter seinen Namen und die E-Mail-Adresse per Direktnachricht mitzuteilen.
4.2 Nach Bestätigung des Gewinns wird dem Gewinner per E-Mail der Gesamtgewinn an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.
4.3 Bestätigt der Gewinner die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von [sechs] (6) Monaten, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein (z. B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Gewinnspielveranstalter nicht verpflichtet, die richtige E-Mail-Adresse auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zulasten der Teilnehmer. Falls der Gesamtgewinn im Zuge des Gewinnspiels durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet werden kann, entfällt der Gewinnanspruch des Teilnehmers.
4.4 Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
4.5 Verfällt der Gewinn infolge einer nicht rechtzeitigen Annahme durch einen Teilnehmer oder verzichtet ein Teilnehmer auf den Gewinn, wird der Gewinn erneut verlost.
5. Einräumung von Nutzungsrechten
5.1 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Instagram-Benutzernamen dazu verwendet werden, um die Gewinner auf Instagramm öffentlich bekanntzugeben oder die Gewinner per E-Mail nach Beendigung des Gewinnspiels personalisiert anzusprechen.
5.2 Die Teilnehmer stimmen einer sachlich, örtlich und zeitlich uneingeschränkten Verwendung, insbesondere Bearbeitung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung der von den Teilnehmern angefertigten Ton-, Foto- und Videoaufnahmen nebst Metadaten in unveränderter oder geänderter Form sowie ganz oder ausschnittsweise zu Produktions-, Illustrations-, Dekorations-, Werbe- und Redaktionszwecke durch den Gewinnspielveranstalter oder berechtigte Dritte in sämtlichen Medien und Online-Inhalten des Gewinnspielveranstalters zu, insbesondere auf der Website www.living-hotels.com, sozialen Netzwerken (z. B. Facebook/Instagram/TikTok/LinkedIn), in mobilen Apps sowie offline, z.B. im TV, in TV-Spots, Filmen sowie Print- und Speichermedien jeglicher Art.
5.3 Mit der Zurverfügungstellung der Ton-, Foto- und Videoaufnahmen nebst Metadaten versichern die Teilnehmer, dass die vorbenannten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
5.4 Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, sämtliche eingeräumte Rechte an Dritte ganz oder teilweise zu übertragen, sofern es für die Darstellung der vorbenannten Inhalte erforderlich ist.
5.5 Ein Honoraranspruch besteht nicht.
6. Ausschluss von der Teilnahme
6.1 Der Gewinnspielveranstalter behält sich vor, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen, durch technische Manipulation versuchen das Gewinnspiel zu beeinflussen oder Rechte Dritter verletzen.
6.2 Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel können Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
7. Gewährleistungsausschluss
7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise beendet oder in seinem Verlauf abgeändert werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Gewinnspielveranstalter entstehen.
7.2 Hierzu können technische Gründe (z.B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software oder Hardware) oder rechtliche Gründe (z.B. Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook/Instagram) gehören, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigen können.
8. Haftung
8.1 Die Haftung des Gewinnspielveranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet der Gewinnspielveranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnspielveranstalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzten Fall ist die Haftung des Gewinnspielveranstalters allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.2 Soweit die Haftung des Gewinnspielveranstalters in dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Gewinnspielveranstalters
9. Hinweise und Bedingungen von „Meta“
9.1 Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Gewinnspielveranstalter, dem Teilnehmer und der Social Media Plattform Instagram durch die Nutzungsbedingungen (https://www.facebook.com/terms.php) Werberichtlinien (https://www.facebook.com/policies/ads/), Richtlinien für Seiten, Gruppen und Veranstaltungen (https://www.facebook.com/policies/pages_groups_events/) und die Datenrichtlinie des Anbieters der Social Media Plattform Meta Platforms, Inc. (https://www.facebook.com/about/privacy/update) bestimmt.
9.2 Die Teilnehmer können gegenüber Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.
9.3 Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert bzw. steht in keiner Verbindung zu Instagram.
9.4 Alle Informationen und Daten, die beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer über einen anderen Kommunikationskanal mitgeteilt werden oder verarbeitet werden, werden nur dem Gewinnspielveranstalter und nicht Instagram bereitgestellt.
9.5 Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Gewinnspielveranstalter und nicht an Instagram zu richten.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Bedingungen ungültig sein oder unwirksam werden, wird hier durch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dann dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Azubi-Hotel Frankfurt
Diese Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzinformationen gelten für das Gewinnspiel Azubi-Hotel Frankfurt der Derag Livinghotels AG & Co. KG auf Facebook/Instagram.
1. Veranstalter
Gewinnspielveranstalter ist die Livinghotels AG & Co. KG, Fraunhoferstraße 2, 80469 München, Deutschland, nachfolgend „Gewinnspielveranstalter“ genannt.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Gewinnspiel
2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, die Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz haben.
2.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von dem Gewinnspielveranstalter, Händler und Vertriebspartner sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen als auch die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen.
2.3 Das Gewinnspiel wird in dem sozialen Netzwerk Instagram durchgeführt. Teilnehmer nehmen an dem Gewinnspiel teil, indem sie als registriertes Mitglied von Instagram dem Instagram-Profil „@livinghotelsofficial“ folgen, den Gewinnspielbeitrag (https://www.instagram.com/p/DByQUiuI_QE/?igsh=MThuZm56aGFudHFwaQ==) liken und den diesen kommentieren.
2.4 Das Gewinnspiel beginnt am 31.10. (18:00 Uhr) und endet am 04.11. (23:59 Uhr).
2.5 Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Inanspruchnahme des Gewinns sind für die Teilnehmer mit keinerlei Kosten verbunden.
3. Gewinn
3.1 Unter allen berechtigten Teilnehmern werden als Gesamtgewinn zwei Übernachtungen im Doppelzimmer inklusive Frühstück im Living Hotel Frankfurt im Wert von ca. 280,00 EUR im Losverfahren verlost. Der Gutschein ist in allen unter Punkt 3.1 genannten Living Hotels einlösbar. Die Einlösung erfolgt auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einlösung insbesondere zu Messe-, Veranstaltungs- und Ferienzeiten ggf. nicht möglich ist.
3.2 Sollte der Gewinn aus von dem Gewinnspielveranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Gewinnspielveranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
4. Abwicklung des Gewinnspiels
4.1 Der Gewinner wird innerhalb von [einem] (1) Tag nach dem Gewinnspielende per Direktnachricht in Instagram kontaktiert und aufgefordert, die Annahme des Gewinns zu bestätigen und dem Gewinnspielveranstalter seinen Namen und die E-Mail-Adresse per Direktnachricht mitzuteilen.
4.2 Nach Bestätigung des Gewinns wird dem Gewinner per E-Mail der Gesamtgewinn an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.
4.3 Bestätigt der Gewinner die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von [sechs] (6) Monaten, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein (z. B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Gewinnspielveranstalter nicht verpflichtet, die richtige E-Mail-Adresse auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zulasten der Teilnehmer. Falls der Gesamtgewinn im Zuge des Gewinnspiels durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet werden kann, entfällt der Gewinnanspruch des Teilnehmers.
4.4 Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
4.5 Verfällt der Gewinn infolge einer nicht rechtzeitigen Annahme durch einen Teilnehmer oder verzichtet ein Teilnehmer auf den Gewinn, wird der Gewinn erneut verlost.
5. Einräumung von Nutzungsrechten
5.1 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Instagram-Benutzernamen dazu verwendet werden, um die Gewinner auf Instagramm öffentlich bekanntzugeben oder die Gewinner per E-Mail nach Beendigung des Gewinnspiels personalisiert anzusprechen.
5.2 Die Teilnehmer stimmen einer sachlich, örtlich und zeitlich uneingeschränkten Verwendung, insbesondere Bearbeitung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung der von den Teilnehmern angefertigten Ton-, Foto- und Videoaufnahmen nebst Metadaten in unveränderter oder geänderter Form sowie ganz oder ausschnittsweise zu Produktions-, Illustrations-, Dekorations-, Werbe- und Redaktionszwecke durch den Gewinnspielveranstalter oder berechtigte Dritte in sämtlichen Medien und Online-Inhalten des Gewinnspielveranstalters zu, insbesondere auf der Website www.living-hotels.com, sozialen Netzwerken (z. B. Facebook/Instagram/TikTok/LinkedIn), in mobilen Apps sowie offline, z.B. im TV, in TV-Spots, Filmen sowie Print- und Speichermedien jeglicher Art.
5.3 Mit der Zurverfügungstellung der Ton-, Foto- und Videoaufnahmen nebst Metadaten versichern die Teilnehmer, dass die vorbenannten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
5.4 Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, sämtliche eingeräumte Rechte an Dritte ganz oder teilweise zu übertragen, sofern es für die Darstellung der vorbenannten Inhalte erforderlich ist.
5.5 Ein Honoraranspruch besteht nicht.
6. Ausschluss von der Teilnahme
6.1 Der Gewinnspielveranstalter behält sich vor, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen, durch technische Manipulation versuchen das Gewinnspiel zu beeinflussen oder Rechte Dritter verletzen.
6.2 Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel können Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
7. Gewährleistungsausschluss
7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise beendet oder in seinem Verlauf abgeändert werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Gewinnspielveranstalter entstehen.
7.2 Hierzu können technische Gründe (z.B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software oder Hardware) oder rechtliche Gründe (z.B. Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook/Instagram) gehören, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigen können.
8. Haftung
8.1 Die Haftung des Gewinnspielveranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet der Gewinnspielveranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnspielveranstalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzten Fall ist die Haftung des Gewinnspielveranstalters allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.2 Soweit die Haftung des Gewinnspielveranstalters in dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Gewinnspielveranstalters
9. Hinweise und Bedingungen von „Meta“
9.1 Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Gewinnspielveranstalter, dem Teilnehmer und der Social Media Plattform Instagram durch die Nutzungsbedingungen (https://www.facebook.com/terms.php) Werberichtlinien (https://www.facebook.com/policies/ads/), Richtlinien für Seiten, Gruppen und Veranstaltungen (https://www.facebook.com/policies/pages_groups_events/) und die Datenrichtlinie des Anbieters der Social Media Plattform Meta Platforms, Inc. (https://www.facebook.com/about/privacy/update) bestimmt.
9.2 Die Teilnehmer können gegenüber Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.
9.3 Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert bzw. steht in keiner Verbindung zu Instagram.
9.4 Alle Informationen und Daten, die beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer über einen anderen Kommunikationskanal mitgeteilt werden oder verarbeitet werden, werden nur dem Gewinnspielveranstalter und nicht Instagram bereitgestellt.
9.5 Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Gewinnspielveranstalter und nicht an Instagram zu richten.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Bedingungen ungültig sein oder unwirksam werden, wird hier durch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dann dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Azubi-Hotel Düsseldorf
Diese Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzinformationen gelten für das Gewinnspiel Azubi-Hotel Düsseldorf der Derag Livinghotels AG & Co. KG auf Facebook/Instagram.
1. Veranstalter
Gewinnspielveranstalter ist die Livinghotels AG & Co. KG, Fraunhoferstraße 2, 80469 München, Deutschland, nachfolgend „Gewinnspielveranstalter“ genannt.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Gewinnspiel
2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, die Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz haben.
2.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von dem Gewinnspielveranstalter, Händler und Vertriebspartner sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen als auch die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen.
2.3 Das Gewinnspiel wird in dem sozialen Netzwerk Instagram durchgeführt. Teilnehmer nehmen an dem Gewinnspiel teil, indem sie als registriertes Mitglied von Instagram dem Instagram-Profil „@livinghotelsofficial“ folgen, den Gewinnspielbeitrag (https://www.instagram.com/reel/DBdy9CaItpu/?igsh=MXZoMWNpMTZldGdoZg==) liken und den diesen kommentieren.
2.4 Das Gewinnspiel beginnt am 23.10. (18:00 Uhr) und endet am 28.10. (23:59 Uhr).
2.5 Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Inanspruchnahme des Gewinns sind für die Teilnehmer mit keinerlei Kosten verbunden.
3. Gewinn
3.1 Unter allen berechtigten Teilnehmern werden als Gesamtgewinn zwei Übernachtungen im Doppelzimmer inklusive Frühstück in einem Düsseldorfer Living Hotel (Living Hotel Düsseldorf oder Living Hotel De Medici) im Wert von ca. 280,00 EUR im Losverfahren verlost. Der Gutschein ist in allen unter Punkt 3.1 genannten Living Hotels einlösbar. Die Einlösung erfolgt auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einlösung insbesondere zu Messe-, Veranstaltungs- und Ferienzeiten ggf. nicht möglich ist.
3.2 Sollte der Gewinn aus von dem Gewinnspielveranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Gewinnspielveranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
4. Abwicklung des Gewinnspiels
4.1 Der Gewinner wird innerhalb von [einem] (1) Tag nach dem Gewinnspielende per Direktnachricht in Instagram kontaktiert und aufgefordert, die Annahme des Gewinns zu bestätigen und dem Gewinnspielveranstalter seinen Namen und die E-Mail-Adresse per Direktnachricht mitzuteilen.
4.2 Nach Bestätigung des Gewinns wird dem Gewinner per E-Mail der Gesamtgewinn an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.
4.3 Bestätigt der Gewinner die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von [sechs] (6) Monaten, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein (z. B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Gewinnspielveranstalter nicht verpflichtet, die richtige E-Mail-Adresse auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zulasten der Teilnehmer. Falls der Gesamtgewinn im Zuge des Gewinnspiels durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet werden kann, entfällt der Gewinnanspruch des Teilnehmers.
4.4 Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
4.5 Verfällt der Gewinn infolge einer nicht rechtzeitigen Annahme durch einen Teilnehmer oder verzichtet ein Teilnehmer auf den Gewinn, wird der Gewinn erneut verlost.
5. Einräumung von Nutzungsrechten
5.1 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Instagram-Benutzernamen dazu verwendet werden, um die Gewinner auf Instagramm öffentlich bekanntzugeben oder die Gewinner per E-Mail nach Beendigung des Gewinnspiels personalisiert anzusprechen.
5.2 Die Teilnehmer stimmen einer sachlich, örtlich und zeitlich uneingeschränkten Verwendung, insbesondere Bearbeitung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung der von den Teilnehmern angefertigten Ton-, Foto- und Videoaufnahmen nebst Metadaten in unveränderter oder geänderter Form sowie ganz oder ausschnittsweise zu Produktions-, Illustrations-, Dekorations-, Werbe- und Redaktionszwecke durch den Gewinnspielveranstalter oder berechtigte Dritte in sämtlichen Medien und Online-Inhalten des Gewinnspielveranstalters zu, insbesondere auf der Website www.living-hotels.com, sozialen Netzwerken (z. B. Facebook/Instagram/TikTok/LinkedIn), in mobilen Apps sowie offline, z.B. im TV, in TV-Spots, Filmen sowie Print- und Speichermedien jeglicher Art.
5.3 Mit der Zurverfügungstellung der Ton-, Foto- und Videoaufnahmen nebst Metadaten versichern die Teilnehmer, dass die vorbenannten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
5.4 Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, sämtliche eingeräumte Rechte an Dritte ganz oder teilweise zu übertragen, sofern es für die Darstellung der vorbenannten Inhalte erforderlich ist.
5.5 Ein Honoraranspruch besteht nicht.
6. Ausschluss von der Teilnahme
6.1 Der Gewinnspielveranstalter behält sich vor, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen, durch technische Manipulation versuchen das Gewinnspiel zu beeinflussen oder Rechte Dritter verletzen.
6.2 Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel können Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
7. Gewährleistungsausschluss
7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise beendet oder in seinem Verlauf abgeändert werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Gewinnspielveranstalter entstehen.
7.2 Hierzu können technische Gründe (z.B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software oder Hardware) oder rechtliche Gründe (z.B. Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook/Instagram) gehören, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigen können.
8. Haftung
8.1 Die Haftung des Gewinnspielveranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet der Gewinnspielveranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnspielveranstalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzten Fall ist die Haftung des Gewinnspielveranstalters allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.2 Soweit die Haftung des Gewinnspielveranstalters in dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Gewinnspielveranstalters
9. Hinweise und Bedingungen von „Meta“
9.1 Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Gewinnspielveranstalter, dem Teilnehmer und der Social Media Plattform Instagram durch die Nutzungsbedingungen (https://www.facebook.com/terms.php) Werberichtlinien (https://www.facebook.com/policies/ads/), Richtlinien für Seiten, Gruppen und Veranstaltungen (https://www.facebook.com/policies/pages_groups_events/) und die Datenrichtlinie des Anbieters der Social Media Plattform Meta Platforms, Inc. (https://www.facebook.com/about/privacy/update) bestimmt.
9.2 Die Teilnehmer können gegenüber Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.
9.3 Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert bzw. steht in keiner Verbindung zu Instagram.
9.4 Alle Informationen und Daten, die beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer über einen anderen Kommunikationskanal mitgeteilt werden oder verarbeitet werden, werden nur dem Gewinnspielveranstalter und nicht Instagram bereitgestellt.
9.5 Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Gewinnspielveranstalter und nicht an Instagram zu richten.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Bedingungen ungültig sein oder unwirksam werden, wird hier durch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dann dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Azubi-Hotel Berlin
Diese Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzinformationen gelten für das Gewinnspiel Azubi-Hotel Berlin der Derag Livinghotels AG & Co. KG auf Facebook/Instagram.
1. Veranstalter
Gewinnspielveranstalter ist die Livinghotels AG & Co. KG, Fraunhoferstraße 2, 80469 München, Deutschland, nachfolgend „Gewinnspielveranstalter“ genannt.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Gewinnspiel
2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, die Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz haben.
2.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von dem Gewinnspielveranstalter, Händler und Vertriebspartner sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen als auch die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen.
2.3 Das Gewinnspiel wird in dem sozialen Netzwerk Instagram durchgeführt. Teilnehmer nehmen an dem Gewinnspiel teil, indem sie als registriertes Mitglied von Instagram dem Instagram-Profil „@livinghotelsofficial“ folgen, den Gewinnspielbeitrag (https://www.instagram.com/reel/DBOQehzI0UT/?igsh=MTY4dHdubHU3bmgxMA==) liken und den diesen kommentieren.
2.4 Das Gewinnspiel beginnt am 17.10. (18:00 Uhr) und endet am 22.10. (23:59 Uhr).
2.5 Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Inanspruchnahme des Gewinns sind für die Teilnehmer mit keinerlei Kosten verbunden.
3. Gewinn
3.1 Unter allen berechtigten Teilnehmern werden als Gesamtgewinn zwei Übernachtungen im Doppelzimmer inklusive Frühstück in einem Berliner Living Hotel (Living Hotel Großer Kurfürst oder Living Hotel Berlin Mitte oder Living Hotel Weißensee) im Wert von ca. 280,00 EUR im Losverfahren verlost. Der Gutschein ist in allen unter Punkt 3.1 genannten Living Hotels einlösbar. Die Einlösung erfolgt auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einlösung insbesondere zu Messe-, Veranstaltungs- und Ferienzeiten ggf. nicht möglich ist.
3.2 Sollte der Gewinn aus von dem Gewinnspielveranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Gewinnspielveranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
4. Abwicklung des Gewinnspiels
4.1 Der Gewinner wird innerhalb von [einem] (1) Tag nach dem Gewinnspielende per Direktnachricht in Instagram kontaktiert und aufgefordert, die Annahme des Gewinns zu bestätigen und dem Gewinnspielveranstalter seinen Namen und die E-Mail-Adresse per Direktnachricht mitzuteilen.
4.2 Nach Bestätigung des Gewinns wird dem Gewinner per E-Mail der Gesamtgewinn an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.
4.3 Bestätigt der Gewinner die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von [sechs] (6) Monaten, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein (z. B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Gewinnspielveranstalter nicht verpflichtet, die richtige E-Mail-Adresse auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zulasten der Teilnehmer. Falls der Gesamtgewinn im Zuge des Gewinnspiels durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet werden kann, entfällt der Gewinnanspruch des Teilnehmers.
4.4 Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
4.5 Verfällt der Gewinn infolge einer nicht rechtzeitigen Annahme durch einen Teilnehmer oder verzichtet ein Teilnehmer auf den Gewinn, wird der Gewinn erneut verlost.
5. Einräumung von Nutzungsrechten
5.1 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Instagram-Benutzernamen dazu verwendet werden, um die Gewinner auf Instagramm öffentlich bekanntzugeben oder die Gewinner per E-Mail nach Beendigung des Gewinnspiels personalisiert anzusprechen.
5.2 Die Teilnehmer stimmen einer sachlich, örtlich und zeitlich uneingeschränkten Verwendung, insbesondere Bearbeitung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung der von den Teilnehmern angefertigten Ton-, Foto- und Videoaufnahmen nebst Metadaten in unveränderter oder geänderter Form sowie ganz oder ausschnittsweise zu Produktions-, Illustrations-, Dekorations-, Werbe- und Redaktionszwecke durch den Gewinnspielveranstalter oder berechtigte Dritte in sämtlichen Medien und Online-Inhalten des Gewinnspielveranstalters zu, insbesondere auf der Website www.living-hotels.com, sozialen Netzwerken (z. B. Facebook/Instagram/TikTok/LinkedIn), in mobilen Apps sowie offline, z.B. im TV, in TV-Spots, Filmen sowie Print- und Speichermedien jeglicher Art.
5.3 Mit der Zurverfügungstellung der Ton-, Foto- und Videoaufnahmen nebst Metadaten versichern die Teilnehmer, dass die vorbenannten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
5.4 Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, sämtliche eingeräumte Rechte an Dritte ganz oder teilweise zu übertragen, sofern es für die Darstellung der vorbenannten Inhalte erforderlich ist.
5.5 Ein Honoraranspruch besteht nicht.
6. Ausschluss von der Teilnahme
6.1 Der Gewinnspielveranstalter behält sich vor, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen, durch technische Manipulation versuchen das Gewinnspiel zu beeinflussen oder Rechte Dritter verletzen.
6.2 Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel können Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
7. Gewährleistungsausschluss
7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise beendet oder in seinem Verlauf abgeändert werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Gewinnspielveranstalter entstehen.
7.2 Hierzu können technische Gründe (z.B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software oder Hardware) oder rechtliche Gründe (z.B. Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook/Instagram) gehören, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigen können.
8. Haftung
8.1 Die Haftung des Gewinnspielveranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet der Gewinnspielveranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnspielveranstalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzten Fall ist die Haftung des Gewinnspielveranstalters allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.2 Soweit die Haftung des Gewinnspielveranstalters in dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Gewinnspielveranstalters
9. Hinweise und Bedingungen von „Meta“
9.1 Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Gewinnspielveranstalter, dem Teilnehmer und der Social Media Plattform Instagram durch die Nutzungsbedingungen (https://www.facebook.com/terms.php) Werberichtlinien (https://www.facebook.com/policies/ads/), Richtlinien für Seiten, Gruppen und Veranstaltungen (https://www.facebook.com/policies/pages_groups_events/) und die Datenrichtlinie des Anbieters der Social Media Plattform Meta Platforms, Inc. (https://www.facebook.com/about/privacy/update) bestimmt.
9.2 Die Teilnehmer können gegenüber Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.
9.3 Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert bzw. steht in keiner Verbindung zu Instagram.
9.4 Alle Informationen und Daten, die beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer über einen anderen Kommunikationskanal mitgeteilt werden oder verarbeitet werden, werden nur dem Gewinnspielveranstalter und nicht Instagram bereitgestellt.
9.5 Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Gewinnspielveranstalter und nicht an Instagram zu richten.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Bedingungen ungültig sein oder unwirksam werden, wird hier durch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dann dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.